Bernhard
Lichtenberg
Inhalt
- Das
schlesische Erbe
- Großstadtseelsorge
- Dem
Gewissen verpflichtet
- In den
Fängen der NS-Staatsgewalt
- Die
letzten Tage und Stunden
- Lebensdaten Bernhard Lichtenbergs
- Gedenktafel in Karlshorst
Jugend in Ohlau
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Lichtenbergs Kindheit
und Jugend - er wurde am 3. Dezember 1875 in Ohlau geboren -
waren von zwei Erfahrungen besonders geprägt: einmal von der
tiefen Frömmigkeit seiner Eltern August und Emilie
Lichtenberg, die diese Frömmigkeit an ihre vier Söhne
vermitteln konnten, und zum anderen von der Diasporasituation im
vorwiegend evangelischen Niederschlesien. (...) |
"Priesterliche Jugend"
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Am 21. Juni 1899
erteilte der Breslauer Bischof Kardinal Kopp zusammen mit 88
weiteren Diakonen Lichtenberg die Priesterweihe. Das erste Jahr
als Kaplan war Bernhard Lichtenberg in Neisse, dem
„schlesischen Rom“, tätig, wo er gewachsene
kirchliche Tradition und Struktur kennenlernte. (...) Nach nur
einem Jahr sandte ihn sein Bischof am 13. August 1900 als Kaplan
nach St. Mauritius in Friedrichsberg-Lichtenberg am Rande
Berlins. |
Charlottenburg
Friedrichsfelde
Pankow
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(...)
Nach Kaplansjahren in Charlottenburg und Berlin leitete
Lichtenberg als Kuratus die Gemeinden in
Friedrichsfelde-Karlshorst und in Pankow. Besonders in Pankow sah
sich Lichtenberg zum erstenmal in öffentliche Kontroversen
mit Gegnern der katholischen Kirche verwickelt.
Offenbar in Fortsetzung des Kulturkampfes bezweifelten
weltanschaulich Liberale, aber auch der „Evangelische Bund
zur Wahrung der deutsch-protestantischen Interessen“ die
staatsbürgerliche Loyalität der Katholiken und
bekämpften offen die Dogmenlehre, bestimmte
Frömmigkeitsformen und die hierarchische Verfassung der
katholischen Kirche. Eine Auseinandersetzung, die lange kaum noch
vorstellbar war und heute wieder aufzuleben scheint, wenn auch
von anderer Seite.
Für Lichtenberg, der den Angriffen vehement entgegentrat,
waren dies ja keine neuen Erfahrungen, sondern
Kindheitserinnerungen aus Ohlau. Nun allerdings sah er die
Notwendigkeit für die drangsalierte Minorität, sich
einer Gruppierung anzuschließen, die in der Lage war, die
Interessen der Katholiken auch politisch durchzusetzen.
Lichtenberg wurde Mitglied der Zentrumspartei.
Im März 1913, nach den Lehrjahren als Kaplan und Kuratus,
die er als „glückliche priesterliche Jugend“
bezeichnete, wurde Lichtenberg Pfarrer an Herz Jesu in
Charlottenburg, das damals noch außerhalb Berlins lag.
(...)
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Gegen den Krieg
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In die Charlottenburger Zeit fällt Lichtenbergs
politisches Engagement in der Stadtverordnetenversammlung
Charlottenburgs. Mit der Eingemeindung in die Stadt Berlin
gehörte er der Bezirksverordnetenversammlung von
Charlottenburg bis 1931 an. Das war für einen katholischen
Priester in jenen Jahren nichts Ungewöhnliches, weil
Geistliche weithin als gruppen- und interessenunabhängig
galten. Als integrative Kräfte waren sie gesucht, zumal auch
von der Kirche keine Bedenken erhoben wurden. Lichtenberg vertrat
die Interessen der katholischen Minderheit, sein Schwerpunkt
waren Schul- und Sozialpolitik, aber auch, neben seinem mit
bischöflicher Billigung ausgeübten Mandat, die
Friedenspolitik. Zusammen mit dem Dominikanerpater Franziskus M.
Stratmann, dem Führer der katholischen Pazifisten,
engagierte sich Lichtenberg im „Friedensbund deutscher
Katholiken“. Sein Einsatz gegen die Wiederbelebung des
Militarismus, gegen die Verherrlichung des Krieges als
„Stahlbad der Nation“ und „letztes Abenteuer
des Mannes“ und gegen Kriegsdrohungen im Zusammenhang mit
der Forderung nach Wiedergewinnung ehemals deutscher Gebiete,
brachte ihn folgerichtig in politischen Gegensatz zu den
aufkommenden Nationalsozialisten; deren Hauptvertreter in
Berlin-Charlottenburg war der „Schriftsteller“ Dr.
Joseph Goebbels.
Der Friedensbund war auch innerhalb der Kirche nicht
unumstritten, wenn auch die Vorhaltungen, die sich Lichtenberg
wegen dieser Tätigkeit gefallen lassen mußte, nicht
die „Qualität“ der Schmähungen erreichte,
die „der ehrenhafte Pater Stratmann“, wie
Lichtenbergs Biograph Alfons Erb ihn nannte, über sich
ergehen lassen mußte. Einen Höhepunkt der
Auseinandersetzung in der Vornazizeit stellte die Aufführung
des Remarque-Films „Im Westen nichts Neues“ dar, bei
dem die Nazipresse in eine unvorstellbare Hetze gegen Lichtenberg
verfiel. Da der Film wegen massiven Nazi-Terrors nur in
geschlossener Veranstaltung gezeigt werden durfte, lud der
Friedensbund gemeinsam mit den katholischen Pazifisten die
katholischen Verbände zu einer Vorführung in den
Neuköllner Mercedes-Palast ein. Die nationalsozialistische
Zeitung „Der Angriff“, deren Herausgeber Dr. Joseph
Goebbels war, bezeichnete den Film als „viehische
Totenschändung“ und warf Prälat Lichtenberg vor,
er würde die Gefallenen verhöhnen. Das
deutschbewußte Berlin ließe sich eine so freche
Provokation nicht gefallen und erhebe millionenstimmig den Ruf:
„Raus, zum Tor hinaus mit Monsignore
Lichtenberg.“
Persönlich reagierte Lichtenberg auf die
Beleidigungskampagne in der ihm typischen Art: Eines Abends
erschien er zu einer Vorstandssitzung des Friedensbundes, setzte
sich schweigend, zog eine Postkarte heraus und begann
unvermittelt vorzulesen: „Du Sauhund, du Schweinepriester,
Judenknecht, Verräter, Lump ...“ Eine anonyme
Postkarte als Ergebnis der nationalsozialistischen Pressehetze.
Lichtenberg verwandte keinen Gedanken darauf, wegen solcher
Angriffe dieses oder andere Vorhaben aufzugeben: Wenn er sich
einmal einer Sache verschrieben hatte, wenn er etwas als richtig
und notwendig erkannt hatte, dann brachte ihn nichts mehr von dem
eingeschlagenen Weg ab. Aber natürlich setzte er sich zur
Wehr.
Aufgrund einer Verleumdungsklage von Lichtenberg wurden die
Hauptverantwortlichen der wüsten Zeitungshetze zu einer
Geldstrafe verurteilt, ein Redakteur nahm in einem Vergleich die
schweren Beleidigungen Lichtenbergs mit dem Ausdruck des
Bedauerns zurück. Formal war die Sache bereinigt, doch
fortan war offener Krieg zwischen Lichtenberg und den
Nationalsozialisten.
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In den Fängen der
Macht
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Im Sommer 1933 fanden
im Zusammenhang mit der Auflösung der Zentrumspartei und der
anderen politischen Parteien außer der NSDAP erste
Hausdurchsuchungen, Verhöre und Verwarnungen der Geheimen
Staatspolizei bei Lichtenberg statt. Nach glaubwürdigen
Aussagen wurde Lichtenberg zwischen 1933 und 1941 mindestens
siebenmal von der Gestapo vorgeladen. Solche Vorladungen konnten
- wer die Zeit selbst erlebt hat, weiß das - katastrophale
Folgen haben. Viele Betroffene sind nie mehr oder sehr viel
später wieder zurückgekehrt. Lichtenberg pflegte diese
Vorladungen mit der Bemerkung mitzuteilen: „Ich muß
heute zur Gestapo. Es kann sein, daß ich nicht
pünktlich zum Essen komme“. Die Konfliktbereiche in
der Auseinandersetzung mit dem Regime waren „politischer
Katholizismus“ und bezogen sich auf Lichtenbergs politische
Tätigkeit in der Weimarer Republik:
- der Einsatz für katholische Vereine und Zeitschriften,
deren Existenz durch die Nazis bedroht waren;
- die Abwehr der Bedrohung des freien kirchlichen Lebens;
- die Verteidigung der Menschenrechte verfolgter Juden,
nichtarischer Katholiken und sogenannten lebensunwerten
Lebens.
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Lehrer und Beter
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Wer Lichtenbergs Weg in
das Martyrium verfolgt, könnte dem Eindruck erliegen, der
Schwerpunkt seiner Tätigkeit sei Politik und politische
Auseinandersetzung gewesen. Das wäre ein fataler Eindruck.
Lichtenberg schrieb einem Mitbruder, der ihm zur Berufung in
das Domkapitel bei St. Hedwig im Jahr 1931 gratulierte:
„Ich danke Ihnen für Ihre Glückwünsche und
bitte um ein Memento, daß ich in meinem neuen Amt auch noch
Seelsorger bleiben kann.“
Die vielseitigen Aktivitäten Lichtenbergs waren - gerade
auch als Pfarrer in Charlottenburg - Folge eines intensiv
gepflegten geistlichen Lebens: Stundengebet, Meditation und
öffentliches Abendgebet blieben die festen Daten seines
Tagesprogramms; Sakramentenspendung, Katechese und
Religionsunterricht standen stets im Mittelpunkt seines
pastoralen Wirkens.
„Es geht um eine unsterbliche Seele!“ Dieser
Gedanke genügte Lichtenberg, Hindernisse nicht zur Kenntnis
zu nehmen, wenn es um den Beistand für einen Kranken oder
Sterbenden ging. Seine Versehgänge machte er in Soutane,
Rochett und Stola, im Charlottenburger Arbeiterviertel ebenso wie
in den Straßen rund um die Kathedrale. Oft sah man, am Tage
wie in der Nacht, das rote „Schlesische
Lämpchen“, das er selbst trug, wenn er mit der
Kommunion zu Kranken ging.
Auch für ein einziges katholisches Schulkind konnte er
ganze Verwaltungen in Atem halten. Sein Prinzip war: Wo ein
katholisches Kind in der Schule ist, ist auch katholischer
Religionsunterricht.
Wie viele Stunden er selbst in seinem Priesterleben an den
unterschiedlichsten Schulen gegeben hat, ist nicht zu
zählen. Berichtet wird, daß seine ehrwürdige
Erscheinung, seine väterliche Liebe, sein
„königlicher Ernst“ und sein heiliger Eifer
für jedes einzelne Kind im Beicht- und Kommunionunterricht,
in der Katechese und in der Schule einen tiefen Eindruck auf die
Kinder gemacht hätten. In ihren Herzen erwarb er sich einen
festen Platz, durch ihn lernten sie für ihr Leben Ehrfurcht
vor Gott, vor der Kirche, vor allem Religiösen. Durch ihn
lernten sie beten, vor allem das Gebet der eucharistischen
Anbetung, das Gebet der Fürbitte, der Fürbitte in allen
Anliegen und Nöten, das Gebet für andere, für
Arme, Hungrige, Traurige, Verzweifelte, Kranke, Sterbende,
Verlassene, Heiden, Juden, getrennte Christen. Er war ein
geradezu unersättlicher Beter für andere.
Alfons Erb schreibt: „Dieser Arbeitsmensch von
kraftvoller Energie, dieser Pfarrer der Intensität und
Aktivität großen Stils, er war zugleich der erste und
größte Beter seiner Gemeinde. In dem Sühne- und
Bittgebet sah er das notwendigste Mittel der Seelsorge und die
wirkungsvollste Kampfweise gegen den Un- und Irrglauben. Mehr als
dreißig Jahre hindurch hat er jeden Abend mit seiner
Gemeinde, zuletzt in St. Hedwig, das Abendgebet gebetet. Ein
Abendgebet mit geistlicher Lesung, Gewissenserforschung,
Rosenkranz, Litanei und mit jenen weit bekannt gewordenen
Fürbitten für alle Not der Menschen und der Menschheit.
Im Mai und Oktober hielt er täglich eine Marienpredigt. Zum
Abschluß des Abendgebetes spielte er auf der Orgel ein Lied
und übertönte alle mit seiner Stimme, wie er ja daheim
morgens zu Beginn und abends zum Beschluß zum Lobe Gottes
ein Lied sang und auf dem Harmonium begleitete.
Er war wahrhaft ein Diener im Heiligtum. Fast der ganze
Sonntag gehörte dem Dienst in der Kirche, der Vormittag bis
gegen 12.30 Uhr und der Nachmittag dann mit
Konvertitenunterricht, Andacht und Christenlehre und
Abendgebet.“
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Lichtenberg und die Juden
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Es gibt in Lichtenbergs
Leben keinen Hinweis darauf, daß er eine besondere
Beziehung zum Gottesvolk der Juden hatte.
Er sah wohl eher in allen Mitmenschen, besonders in den
Menschen, die verfolgt wurden oder in Not waren, die
Geschöpfe und Ebenbilder Gottes, denen seine Hilfe und
Fürsprache zu gelten hatte. Das Medium hierfür, wie wir
heute sagen, war für Lichtenberg das, was man ihm
später als „öffentliches Gebet“ vorwerfen
sollte und was ihn „berühmt“ machte: An jedem
Abend betete Lichtenberg mit seiner Gemeinde das Abendgebet, in
dessen Fürbitten er immer besonders die Menschen einbezog,
die verfolgt wurden oder die sich in einer besonderen Notlage
befanden: so während der Revolution für die Völker
Rußlands wie Mexikos ebenso wie für die Christen in
Spanien. Als in Deutschland die Synagogen brannten und
jüdische Geschäfte geplündert wurden, die ersten
Juden verschleppt und ermordet wurden, nahm er sie in das
Abendgebet auf: „Lasset uns beten für alle verfolgten
nichtarischen Christen und für die Juden. Was gestern war,
wissen wir, was morgen ist, wissen wir nicht, aber was heute
geschehen ist, das haben wir erlebt: Draußen brennt der
Tempel - das ist auch ein Gotteshaus.“
Als die ersten Soldaten an den Fronten verwundet wurden und
starben, betete er für die Soldaten „hüben und
drüben“, ebenso für die Opfer des Bombenkrieges
wie für die inhaftierten Mitbrüder und alle Menschen in
den Konzentrationslagern. Dies war für ihn das
Selbstverständlichste von der Welt.
Lichtenberg war ein großer Beter, aber er war auch ein
Priester, der es nicht beim Gebet beließ, sondern er wurde
praktisch tätig:
Am 31. März 1933 gab Lichtenberg als Vorstandsmitglied
der Arbeitsgemeinschaft der Konfessionen für den Frieden,
der auch die Jüdische Gemeinde angehörte, dem
Präsidenten der Arbeitsgemeinschaft, Oskar Wassermann,
Direktor der Deutschen Bank in Berlin, ein Empfehlungsschreiben
an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal
Bertram mit, in dem der Kardinal gebeten wurde, gegen den am 1.
April 1933 beabsichtigten Boykott jüdischer Geschäfte
zu intervenieren. Der Vermittlungsversuch hatte allerdings keinen
Erfolg.
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Protest gegen Willkür
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Am 18. Juli 1936
überreichte Lichtenberg im Büro des Preußischen
Ministerpräsidenten Göring, des zweiten Mannes im
Nazi-Staat, ein Protestschreiben gegen Menschenrechtsverletzungen
vor allem im KZ Esterwegen. U. a. benannte Lichtenberg die
Ermordung des sozialdemokratischen Gewerkschaftlers Fritz
Hiesemann, Mitglied des Reichstages, die Ermordung des
Kommunisten Röhr, die Schußverletzungen des
jüdischen Malers Loewy sowie die Behandlung jüdischer
Gefangener.
Wörtlich: „Die Juden haben besonders zu leiden. Sie
müssen Jauche fahren, die Klosettgruben reinigen und das
teilweise mit den Händen. Sie müssen (sich) in der
Jauche rollen“.
In einer Stellungnahme der Preußischen Geheimen
Staatspolizei an den Preußischen Ministerpräsidenten
zu diesem Protest hieß es u. a.: „Ich stelle den
Antrag, den Greuellügner Lichtenberg wegen
heimtückischer Angriffe auf den Staat in Schutzhaft zu
nehmen, damit er sich im Lager Esterwegen von der Ordnung und
Sauberkeit überzeugen kann und Veranlassung bekommt, diese
Ordnung auch in seinem kirchlichen Laden als musterhaft
einzuführen.“
Mit der zunehmenden Diskriminierung und Verfolgung
jüdischer Bürger, unabhängig davon, ob sie der
jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörten oder nicht,
ergab sich die Notwendigkeit der organisierten Hilfe. Ab 1934 gab
es mehrere Vereinigungen, die sich der Hilfe für
„nichtarische“ Christen annahmen: das
„Caritas-Notwerk“, den „Hilfsausschuß
für katholische Nichtarier“ und ab 1938 das
„Hilfswerk beim Bischöflichen Ordinariat
Berlin“, das dem Dompropst direkt unterstand.
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Hilfe für Verfolgte
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(...)
Während einer Vernehmung durch die „Geheime
Staatspolizei“ am 25. Oktober 1941 sagt Lichtenberg
ausweislich des Protokolls: „... Wenn sich die Tendenz
(von) Regierungsverfügungen und Maßnahmen gegen die
geoffenbarte Lehre des Christentums und damit gegen mein
priesterliches Gewissen richten, werde ich meinem Gewissen folgen
und alle Konsequenzen mit in Kauf nehmen, die sich daraus
für mich persönlich ergeben. Das ergibt sich auch
daraus, daß ich die Evakuierung (Anmerkung: Offizielle
Bezeichnung für die Deportation der Juden) der Nichtarier
ablehne, weil sie gegen das Hauptgebot des Christentums gerichtet
ist: ,Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich
selbst‘, und ich erkenne auch im Juden meinen
Nächsten, der eine unsterbliche, nach dem Bild und Gleichnis
Gottes geschaffene Seele besitzt. Da ich aber diese
Regierungsverfügung nicht hindern kann, war ich
entschlossen, deportierte Juden und Judenchristen in die
Verbannung zu begleiten. Ich benutze diese Gelegenheit, um die
Geheime Staatspolizei zu bitten, mir diese Erlaubnis zu
geben“.
Mitte Oktober 1941 fand Lichtenberg ein gedrucktes Flugblatt
auf seinem Schreibtisch, auf dem über einem Judenstern die
Titelzeile stand: „Wenn Du dieses Zeichen siehst
...“. Dann folgte üble Hetze gegen die Juden, in der
es u. a. hieß: „Wenn Du diese Schrift gelesen hast,
dann weißt Du, deutscher Mann, und Du, deutsche Frau,
daß Juda Deinen und Deiner Kinder Tod beschlossen hat ...
Erkenne den wahren Feind“.
Lichtenberg war sofort entschlossen, gegen den Inhalt dieses
Blattes, das anonym, aber im Auftrag des Propaganda-Ministeriums
an alle Haushalte verteilt wurde, innerhalb seiner Gemeinde
Stellung zu nehmen. Zu diesem Zwecke verfaßte er eine
Kanzelvermeldung.
| VERMELDUNG
In Berliner Häusern wird ein anonymes Hetzblatt gegen
die Juden verbreitet. Darin wird behauptet, daß jeder
Deutsche, der aus angeblicher falscher Sentimentalität die
Juden irgendwie unterstützt, Verrat an seinem Volke
übt.
Laßt euch durch diese unchristliche Gesinnung nicht
beirren, sondern handelt nach dem strengen Gebote Jesu Christi:
"Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst."
|
Es kam nicht mehr zur Verlesung: Zwei Tage vorher, am 23.
Oktober 1941, wurde Lichtenberg festgenommen, der Entwurf bei der
Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Ihm sollte bei dem späteren
Prozeß gegen Lichtenberg eine Schlüsselrolle zufallen.
(...)
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Anzeige und Festnahme
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Am 29. August 1941
hörten zwei zufällig in der St. Hedwigs-Kathedrale
anwesende Studentinnen das Abendgebet mit der Fürbitte
„Lasset uns beten für die Juden und für die armen
Gefangenen in den Konzentrationslagern, vor allem für meine
Amtsbrüder ...“. Sie verließen empört die
Kathedrale und erstatteten Anzeige. Es ist nicht erkennbar, warum
die Gestapo acht Wochen wartete, bis sie zuschlug. Am 23. Oktober
1941 wurde Lichtenberg in das Polizeipräsidium bestellt und
dort festgenommen. In Begleitung zweier Geheimpolizisten kam er
noch einmal in die Propstei zurück. In seiner Gegenwart
wurde seine Wohnung durchsucht, um Beweismaterial
sicherzustellen. Sie fanden ein Exemplar von Hitlers „Mein
Kampf“ mit kritischen Randbemerkungen aus Lichtenbergs Hand
und die für den folgenden Sonntag vorbereitete Vermeldung
gegen die Judenhetze.
Die nächsten Tage und Wochen waren gekennzeichnet von
Verhören durch die Geheime Staatspolizei. Im Mittelpunkt
standen seine Haltung zum Nationalsozialismus, die
Randbemerkungen in Hitlers Buch und seine
„öffentlichen Gebete“ für Juden und
KZ-Häftlinge.
Lichtenberg kann sich keinerlei Illusionen darüber
gemacht haben, welche Chancen er gegen die Gestapo hatte: zu lang
war sein „Sündenregister“ bei den
Nazi-Herrschern, zu dick seine Gestapo-Akte. Angefangen bei den
Kontroversen als Bezirks-Verordneter mit Joseph Goebbels, mit
seinem Engagement im Friedensbund, bis hin zu seinem Brief an den
„Reichsärzteführer“ Conti, in dem er gegen
die Euthanasiemaßnahmen der NS-Regierung protestierte.
Lichtenberg kannte keine Furcht vor Autoritäten. Das
änderte sich auch nicht nach seiner Festnahme. Als er nach
seinen kritischen Randbemerkungen zu Adolf Hitler befragt wird,
sagt er: „Ich erkenne Adolf Hitler als Reichsoberhaupt an.
Deshalb schließe ich ihn auch namentlich in mein
Morgengebet ein. Wenn mir vorgehalten wird, daß in meinen
Randbemerkungen offene Kritik an seiner Person oder den durch ihn
geschaffenen Verhältnissen zutage tritt, so muß ich
dazu sagen:
Die Taten eines Menschen sind die Konsequenzen seiner
Grundsätze. Sind die Grundsätze falsch, werden die
Taten nicht richtig sein. Das trifft selbst für Adolf Hitler
zu. Im Vorstehenden meiner Vernehmung habe ich mir bereits
erlaubt, auf einige falsche Grundsätze Adolf Hitlers
hinzuweisen. Deshalb werden auch die daraus entspringenden Taten
nicht richtig sein“.
Frage: „Vertreten Sie diese Ansicht auch von der Kanzel
herab?“ „Ja“. Frage: „Es dürfte auch
Ihnen klar sein, daß durch die soeben geschilderten
Ansichten, die von Ihnen auch öffentlich vertreten werden,
eine Beunruhigung der Volksgemeinschaft eintreten kann?“
„Diese Beunruhigung kann nur verhindert werden, indem man
falsche Maßnahmen unterläßt“. Frage:
„Damit stellen Sie die Rechte der Kirche vor die des
Staates!“ Lichtenberg: „Christus der Herr hat das
Recht zu lehren, Sakramente zu spenden und sittliche Gebote zu
geben nicht dem Staat übertragen, sondern der Kirche“.
Frage: „Und wie stehen Sie zum Führer?“
Lichtenberg: „Ich habe nur einen Führer, Jesus
Christus.“
Im Vernehmungsprotokoll vom 3. November 1941 bestätigte
Bernhard Lichtenberg noch einmal, daß er beabsichtigt
hatte, die Vermeldung gegen die Judenhetze vorzulesen, auch dann,
wenn er gewußt hätte, daß das anonyme Blatt vom
Leiter der NSDAP stamme. Nur seine Festnahme habe diese Verlesung
verhindert. Er halte sich nicht nur für berechtigt, sondern
verpflichtet, den katholischen Gläubigen zu predigen,
daß sie sich nicht durch unchristliche Gesinnung beirren
lassen dürfen.
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Haftbefehl und Anklage
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Auf Grund dieser
Aussage erließ der Amtsrichter Haftbefehl wegen des
Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens in
Verbindung mit einem Verstoß gegen das
Heimtückegesetz. Lichtenberg wurde in die
Untersuchungshaftanstalt Moabit verbracht.
Bereits 1938 und 1939 mußte Lichtenberg wegen einer
schweren Nierenerkrankung mehrere Wochen lang das St.
Joseph-Krankenhaus in der Niederwallstraße aufsuchen und
1940 wurde eine Angina pectoris bei ihm festgestellt. Atteste des
behandelnden Arztes und Interventionen des Bischofs von Berlin,
Graf Preysing, dem schwerkranken Dompropst Haftverschonung zu
gewähren, halfen Lichtenberg nicht: Der Anstaltsarzt stellte
die Haftfähigkeit fest, und Lichtenbergs Haftbeschwerde
wurde mit der Begründung abgewiesen, er habe mit seinem
Gebet Angelegenheiten des Staates zum Gegenstand einer
Erörterung gemacht und zwei Menschengruppen erwähnt,
gegen die als Staats- und Volksfeinde staatliche Maßnahmen
getroffen wurden. Dies sei eine Störung des
öffentlichen Friedens und sei zugleich in hetzerischer
Absicht erfolgt. Gleiches gelte für den Vermeldetext. Da
aufgrund der Aussagen in den Vernehmungen davon auszugehen sei,
daß der Beschuldigte die Freiheit zur Wiederholung solcher
Straftaten mißbrauchen würde, sei die Verhaftung
gerechtfertigt.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens untersuchte der Staatsanwalt
die Herkunft des anonymen Flugblattes. Hierbei wurde
festgestellt, daß das Flugblatt auf Anordnung des
Reichspropagandaministers Goebbels durch die
Reichspropagandaleitung hergestellt und von den NSDAP-Ortsgruppen
„im Reichsmaßstab“ verteilt wurde. Daraufhin
stellt der Staatsanwalt fest: „Die Bezeichnung dieser
Druckschrift in der Vermeldung des Beschuldigten als Hetzblatt
richtet sich demnach gegen führende Persönlichkeiten
des Staates bzw. der Partei. Da der Beschuldigte nach eigenen
Angaben damit gerechnet haben muß ..., hat er somit mit der
Weitergabe des Inhalts seiner Vermeldung (an die Kapläne und
die Gemeindeschwester) durch eine weitere selbständige
Handlung gegen § 2 des Gesetzes gegen heimtückische
Angriffe auf Staat und Partei ... verstoßen.“
Am 21. März 1942 erhob der Generalstaatsanwalt Anklage
gegen Lichtenberg, der am 22. Mai 1942 vor dem Richter stand. Da
Lichtenberg die ihm zur Last gelegten Taten nicht leugnete, wurde
auf eine Vernehmung der beiden Zeuginnen der Anklage und auf eine
weitere Beweisaufnahme verzichtet. Das Gericht sah den
Sachverhalt als geklärt an. Als Lichtenberg nach den
Ausführungen von Staatsanwalt und Verteidiger gefragt wurde,
ob er noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen
hätte, sagte er: „Ich gebe der Überzeugung
Ausdruck, daß der Staat durch einen für Juden betenden
Bürger keinen Schaden erleidet.“
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Urteil und Haft
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Das Urteil lautete auf
zwei Jahre Gefängnis wegen Kanzelmißbrauchs in einem
Fall und wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz in einem
weiteren Falle. Die Polizei- und Untersuchungshaft wurde
angerechnet.
Am 29. Mai 1942 wurde Lichtenberg in das Strafgefängnis
Tegel übergeführt. In einem Vermerk hält die
Anstaltsleitung in Tegel am 3. Juni 1942 u. a. fest: „...
Mit dem Verurteilten wurden heute Tat und Vorleben erörtert
... Als Ergebnis der Erörterung und als Eindruck, der von
dem Verurteilten gewonnen wurde, ist festzuhalten: Steht im 67.
Lebensjahr ... Nicht vorbestraft. Sitzt wegen Heimtücke.
Motiv: Religiöser Fanatismus. Eigenwilliger, unbelehrbarer
Mann.“
Im Gefängnis Tegel wurde nun eine Zelle zu Lichtenbergs
Wohnung: Tisch und Stuhl, Pritsche mit Strohsack,
Eßgeschirr, Bedürfniseimer. Lichtenberg versucht, die
Zeit seiner Gefangenschaft mit dem Wahlspruch der
Benediktiner-Mönche zu bewältigen: „Bete und
arbeite.“
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Kartäuser-Novize
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Im Alltag des
Gefängnisses sah Lichtenberg Parallelen zum Leben der
Mönche. Tütenkleben, Reinigen der Zelle, Stundengebet,
Studium. In der Einsamkeit der Zelle, in seiner Gefangenschaft
entdeckte er Gottes Willen. Indem er sich Exerzitien verordnete,
nahm er die Prüfung an.
Kraft und Trost zog er aus der Heiligen Schrift, dem
Rosenkranzgebet und aus der Kommunion, die ihm der
Gefängnispfarrer brachte. Und er fand die Lebensform, die
seiner Situation angemessen war. Er betrachtete seine
Gefängniszelle als Kartäuser-Klosterzelle. Bald wird er
seine Briefe unterzeichnen mit „Kartäuser-Novize,
Zelle 232“ oder mit „Der Gefangene im Herrn“.
Am Ende seiner Haftzeit wird er schreiben: „Am Feste des
heiligen Namens Maria ... beginne ich in Zelle 428 der Station XI
des Hauses II im Strafgefängnis zu Berlin-Tegel
30tägige Exerzitien. Sie sollen der Beginn eines neuen
Lebens im lieben Gott werden. Nach Schluß dieser Exerzitien
hoffe ich, bei St. Hedwig noch einmal Primiz feiern zu
können nach zweijährigem Noviziat in meiner
Kartäuser-Zelle“.
Lichtenberg blieb dennoch nicht unangefochten von den Qualen
der Haft. Gerade die politischen Gefangenen wurden von den
Vollzugsbeamten oft erniedrigend behandelt. Lichtenberg wurde
davon nicht ausgenommen, körperliche Mißhandlungen
inbegriffen. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich in der
Haft zusehends. Zwischen November 1941 und März 1943 verlor
Lichtenberg 62 Kilo Körpergewicht. Bitten um
zusätzliche Verpflegung, von Lichtenberg selbst, aber auch
von Bischof Graf von Preysing vorgetragen, hatten keinen
Erfolg.
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Todesangst und Annahme des
Martyriums
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Zweimal wurde der
Schwerkranke in das Anstaltslazarett überwiesen, aber immer
wieder als haftfähig in den Vollzug überstellt. Am 20.
September 1943 teilte der Amtsarzt der Anstaltsleitung die
„Schwererkrankung“ mit, die wegen des drohenden Todes
üblicherweise mit einer Benachrichtigung der
Angehörigen verbunden war. Lichtenberg wurde von schweren
Herzattacken heimgesucht, bei denen er, in aller Bereitschaft zur
Kreuzesnachfolge, auch mit Christus die Todesangst durchlitt:
„Ich hatte einen schweren Herzanfall und glaubte, sterben
zu müssen. Ja, dann kann man ein langes Leben hindurch
sagen, man sei bereit zu sterben, wenn Gott einen ruft. Aber wenn
die letzte Stunde droht, dann packt einen die Todesangst, und sie
ist um so furchtbarer in der Verlassenheit der
Gefängniszelle, in dieser grausamen Einsamkeit. Und dann
hämmert man mit den Fäusten an die Tür und
schreit: ,Laßt mich raus, ich sterbe!‘ - Ja, steht
der Tod einmal unmittelbar vor einem, will man doch nicht
sterben. Dann will man weiterleben. Und ich will weiterleben,
denn ich lebe gern. Dieses verfluchte Leben ist doch schön
...“
Es war dennoch nicht die Todesangst, die ihn beherrschte. Etwa
14 Tage vor Ablauf der Haft besuchte der Bischof von Berlin, Graf
von Preysing, den Dompropst zum letzten Mal und berichtete
darüber: „Ich hatte Lichtenberg wissen lassen,
daß für den Fall, daß die Geheime Staatspolizei
ihm ein Verbot zu predigen während der Kriegszeit auferlegt,
er sich diesem Verbot von mir aus fügen könne ... Wenn
er aber glaube, ein solches Versprechen nicht abgeben zu sollen,
stünde es ihm selbstverständlich frei. Lichtenberg
schien sehr erleichtert und sagte dann mit dem alten Feuer: ,Was
kann einem denn besseres passieren, als für seinen heiligen
katholischen Glauben zu sterben! Ich bin bereit, heute noch, ja
diese Stunde noch, für ihn zu sterben.‘“
Was Lichtenberg aufrecht hielt, war das nahe Ende der
Haftzeit. Am 23. Oktober 1943 war seine Strafe beendet. Seine
Familie und viele Freunde und Bekannte machten Lichtenberg Mut,
er selbst freute sich mit ihnen über das nahe
Wiedersehen.
Die bevorstehende Entlassung politischer Gefangener
mußte der Geheimen Staatspolizei mitgeteilt werden, so auch
hier. Und die Gestapo verfügte über den sterbenskranken
Mann anders: „Da zu befürchten steht, daß
Lichtenberg nach seiner Haftentlassung wiederum im
staatsfeindlichen Sinne in Erscheinung tritt und hierdurch die
Öffentlichkeit beunruhigt, hat das Reichssicherheitshauptamt
seine Einweisung in ein Konzentrationslager verfügt.“
Vor dem Gefängnis Berlin-Tegel wartete der Gestapowagen, der
Lichtenberg in das „Arbeitserziehungslager“ Wuhlheide
verbrachte. Von dort ging ein Eisenbahntransport mit Gefangenen
nach Hof an der Saale, von wo aus die Häftlinge in KZ-Lager
und Haftanstalten weiterverteilt werden sollten.
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Im Gefängnishof
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In einem ergreifenden
Vortrag in Hof schilderte der heutige Dompropst an der St.
Hedwigs-Kathedrale, Prälat Otto Riedel, die letzten Tage und
Stunden seines großen Vorgängers:
Wieviel war den Nazis schon ein Gefangener auf dem Weg ins
Konzentrationslager wert? Wenn er zu schwach ist, soll er halt
krepieren. Ein Begräbnis wäre zuviel der Ehre. Der
Leichnam wird verbrannt. Wie erging es dem Gefangenen
Lichtenberg?
- Am Mittwoch, dem 3. November 1943, wurden 200 Gefangene vom
Bahnhof Hof mit dem Lastwagen zum Gefängnis gebracht. Dem
diensttuenden Oberwachtmeister Fuß fiel in der letzten
Reihe der Gefangenen-Kolonne ein Geistlicher im Abbémantel
auf, der nur mühsam vorankam.
Der Leiter des Gefängnisses mit seiner am Ort wohnenden
Familie und der Oberwachtmeister sorgten sich um den
Schwerkranken. So erfuhren sie, daß er der Berliner
Dompropst Lichtenberg sei. Sie fragten ihn auch, ob er
überhaupt am Weitertransport teilnehmen könne. Er
antwortete, daß er keine Ausnahme machen wolle und auf den
Weitertransport nach Dachau warte. Die Gefängnisleitung
erreichte es schließlich, daß der Gefängnisarzt
am nächsten Tag den Dompropst untersuchte und um 10 Uhr in
das Städtische Krankenhaus überwies.
- Dieselbe Aufmerksamkeit, die Bernhard Lichtenberg im
Gefängnis geschenkt wurde, erfuhr er auch von den
Diakonissen und den behandelnden Ärzten im Krankenhaus. Eine
Diakonisse erzählte, wie er mit schwacher Stimme immer
wieder bei jedem helfenden Handgriff sagte: „Ihr lieben,
guten Menschen! Was seid ihr doch für liebe, gute
Menschen.“
- Am selben Tag kam noch der Pfarrer von St. Marien,
Geistlicher Rat Gehringer, und spendete Prälat Lichtenberg
die Krankensakramente und die hl. Kommunion als Wegzehrung. Er
berichtete, daß der Dompropst zunächst bewußtlos
schien. Als er aber die priesterlichen Gebete hörte, habe er
sie auswendig mitgebetet. - Eine Schwester berichtete, daß
Bernhard Lichtenberg danach - trotz seines fiebrigen Zustandes -
laut und deutlich, mal lateinisch, mal deutsch, gebetet
habe.
- Am Freitag, dem 5. November 1943, einem Herz-Jesu-Freitag,
gegen 18.00 Uhr verstarb Dompropst Lichtenberg ohne Todeskampf,
vermutlich schmerzlos, im Krankenzimmer.
Es geschah aber noch mehr, was nicht selbstverständlich war:
- Die Bestatterin aus Hof war besorgt, daß die Aufbahrung
des Toten so geschah, wie es für einen Priester üblich
war.
- Die Behörden gaben den Leichnam frei zur
Überführung nach Berlin, was für diese Art von
Gefangenen ganz ungewöhnlich war.
- Die Berliner Polizei erlaubte es, daß der Leichnam
Bernhard Lichtenbergs bereits vor der Beisetzung in der
großen St. Sebastian-Kirche im Wedding, nahe dem St.
Hedwigs-Friedhof, zum Abschiednehmen für die Gläubigen
aufgebahrt werden durfte.
- Etwa 5000 Gläubige kamen zum Requiem und zur
Beisetzung.
Wer will das alles verstehen, liebe Brüder und Schwestern!
Der Geschichtsschreiber wird nur Daten und Fakten notieren. Der
Glaubende wird auch das Heilshandeln Gottes an einem todkranken
Priester durch barmherzige Menschen hier in Hof schauen
können. Die Diakonisse Sr. Auguste, die behandelnde
Ärztin und auch der Geistliche Rat Gehringer sagten mit
ähnlichen Worten über den Tod von Bernhard Lichtenberg:
„Das war ein heiligmäßiges Sterben.“
Die Beisetzung des Dompropstes wurde trotz massiver
Behinderung durch die Geheime Staatspolizei zu einer
großen, der letzten Demonstration der Berliner Katholiken
in der NS-Zeit.
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| 1875 | Geburt in Ohlau/Schlesien am 3. Dezember |
| 1895 | Beginn des Theologiestudiums |
| 1899 | Priesterweihe in Breslau |
| 1900 | Beginn der Seelsorgetätigkeit in Berlin |
| 1913 | Pfarrer der Herz-Jesu-Gemeinde in Charlottenburg |
| 1914 | Militärpfarrer im Nebenamt |
| 1931 | Ernennung zum Domkapitular und Ordinariatsrat |
| 1932 | Pfarrer in der St. Hedwigs-Kathedrale |
| 1935 | Protest gegen Konzentrationslager |
| 1938 | Januar: Dompropst von St. Hedwig November: nach dem Pogrom öffentliche Gebete für die Juden |
| 1941 | August: Protest gegen Euthanasie Oktober: Verhaftung und Untersuchungshaft |
| 1942 | Mai: Prozeß, Urteil und Haftantritt |
| 1943 | Oktober: Ende der Haftzeit, Transport in das KZ Dachau 5. November: Zusammenbruch und Tod in Hof (Saale) Beisetzung in Berlin |
| 1965 | April: Beginn des Seligsprechungs-Prozesses August: Überführung in die Unterkirche der St. Hedwigs-Kathedrale |
| 1994 | April: Abschluß des Seligsprechungs-Prozesses. Bernhard Lichtenberg wird von der Kirche als Märtyrer anerkannt 2. Juli: Papst Johannes Paul II. unterzeichnet das Dekret zur bevorstehenden Seligsprechung |
| 1996 | 23. Juni: Seligsprechung in Berlin. |
aus: Dieter Hanky, Bernhard Lichtenberg. Priester,
Bekenner, Märtyrer, Berlin 1994
© bei
http://www.kath.de/pjp/lichtenb/hanky.htm

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